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Weitere Steuerthemen

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Bewertungsrecht //

Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand „Land- und Forstwirtschaft“ (BFH)

Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gem. § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich (BFH, Beschluss v. 20.1.2026 - II B 50/25; veröffentlicht am 5.2.2026).

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Investmentsteuergesetz //

Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH)

§ 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 1.1.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 1.1.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 1.1.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen (BFH, Urteile v. 25.11.2025 - VIII R 15/22 und VIII R 22/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Ursprungszeugnis: Bundesweit verfügbares PDF-Dokument

Deutschlands Exporteure können seit September 2025 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen bundesweit als fälschungssicheres, digital unterschriebenes PDF erhalten. Bislang konnten Firmen diese Dokumente zwar online beantragen, für die Ausstellung und Verwendung war jedoch noch ein Ausdruck erforderlich. Mit der neuen Lösung entfällt der Zwischenschritt – die Nachweise werden digital als rechtsverbindliches PDF ausgestellt. Möglich macht das die IHK-Anwendung eUZweb. Ursprungszeugnisse sind Dokumente im internationalen Warenverkehr. Sie bestätigen das Herkunftsland einer Ware und sind für Zollbehörden weltweit nötig, etwa um Einfuhrbestimmungen oder Zollsätze korrekt anzuwenden. Zur IHK-Anwendung eUZweb gelangen Sie unter https://go.nwb.de/rqr5q.

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