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Weitere Steuerthemen

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Schaumweinsteuer //

Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens (BFH)

Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv (BFH, Urteil v. 24.6.2025 - VII R 33/22; veröffentlicht am 16.10.2025).

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Steuerpolitik //

Wissenschaftlicher Beirat äußert sich zu steuerfreien Überstundenzuschlägen (BMF)

In seiner Tagung am 3./4. Juli 2025 hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen befasst. Der Beirat vertritt die Auffassung, dass steuerfreie Überstundenzuschläge mehr Probleme schaffen, als sie lösen. In einem Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil empfiehlt das Gremium, von der Einführung der Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge Abstand zu nehmen.

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Digitalisierung //

Zustellung von Verwaltungsschreiben über ELSTER in Niedersachsen (FinMin)

Die niedersächsischen Finanzämter bauen ihr digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können Verwaltungsschreiben der Ämter direkt über das ELSTER-Postfach zugestellt werden, z.B. die Aufforderung zur Vorlage von Belegen, Fristverlängerungen oder Informationsschreiben. Die Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) war bereits vorher elektronisch möglich.

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Digitalisierung //

Digitale Kommunikation der Finanzämter in Thüringen wird ausgebaut (FinMin)

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation aus. Steuerpflichtige und die Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, z.B. Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide digital zugestellt.

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Steuern: Spezielle Seite für Influencer

Influencer generieren Einnahmen z. B. durch Werbung, Sachleistungen, Gutscheine oder Geschenke. Bisher haben einige diese Leistungen nicht oder nicht vollständig versteuert. Und die Finanzverwaltung geht davon aus, dass viele Influencer bewusst gehandelt haben. Damit es keine Missverständnisse oder Ausreden mehr gibt, hat die Finanzverwaltung NRW eine Seite mit Steuerpflichten speziell für Influencer unter https://go.nwb.de/6ggbv ins Netz gestellt.

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