Nießbrauch bei GmbH-Geschäftsanteilen
Die Bestellung eines Nießbrauchs an GmbH-Geschäftsanteilen kann in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauch erfolgen. Die Gründe hierfür können sehr vielschichtig sein.
Die Bestellung eines Nießbrauchs an GmbH-Geschäftsanteilen kann in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauch erfolgen. Die Gründe hierfür können sehr vielschichtig sein.
Die Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt, zugleich endet die parlamentarische Sommerpause. Während der Sommerpause kamen immer einmal wieder Diskussionen über die allgemeine Einkommensteuerbelastung und eine mögliche Steuererhöhung auf, bisher ist hier aber keine abschließende politische Willensbildung in der Koalition zu erkennen. Eine Steuererhöhung, jedenfalls für Teile der Steuerpflichtigen, würde auch den Aussagen im Koalitionsvertrag entgegenstehen. Gleichwohl wird dieses Thema wohl immer wieder einmal bespielt werden.
Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zur Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) umgesetzt.
Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden stellen für den Betroffenen stets eine Extremsituation dar und sind häufig Ausgangspunkt rechtlicher Streitverfahren. Die im Rahmen dieses Beitrags besprochenen Entscheidungen dokumentieren einen äußerst hartnäckig ausgetragenen Streit zwischen der Verteidigung und den Steuerbehörden über den Umgang mit Originalunterlagen des Steuerpflichtigen. Im Zuge einer Durchsuchung wurden sowohl elektronische Datenträger als auch „64 Leitz-Ordner“ beim Steuerpflichtigen zunächst zur Durchsicht gem. § 110 StPO sichergestellt. Während das AG Nürnberg (Beschluss v. 14.2.2024 - 57 Gs 731/24, GAAAJ-89663) die Beschlagnahme der Originalunterlagen noch für unzulässig hielt, weil die Straf- und Bußgeldsachenstelle gegenüber dem Gericht nicht habe nachvollziehbar darlegen können, weshalb nicht auch eine Beschlagnahme in Kopie für die Sicherung des Verfahrens genügt hätte, kam das LG Nürnberg-Fürth (Beschluss v. 1.8.2024 - 18 Qs 14/24) als Beschwerdeinstanz zu einer diametral unterschiedlichen Einschätzung und hielt die beantragte Beschlagnahme von Originalen für zulässig.
Das deutsche Steuerrecht ist durch ein Netz an Missbrauchsvermeidungsvorschriften geprägt. Dies führt in der Praxis zu erheblichem Umsetzungs- und Prüfaufwand. Im Rahmen der 9. YIN-Jahrestagung 2025 widmete sich Panel 2 der Frage, ob und wie diese Vorschriften reformiert werden sollen.
Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gem. § 165 Abs. 2 AO zulasten des Steuerpflichtigen geändert werden.
Im Jahr 2024 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen sind nach wie vor Streitgegenstand vieler Gerichtsverfahren. Höchstrichterlich ist zwar die steuerstrafrechtliche Komponente geklärt, derzeit werden aber damit zusammenhängende anhängige Gerichtsverfahren in der Breite abgeschlossen. Im Gegensatz zu Cum-Ex-Gestaltungen beginnt bei Cum-Cum-Gestaltungen zum großen Teil erst jetzt die juristische Aufarbeitung. Außerdem ist das Thema rund um Einziehungen nach wie vor sehr aktuell, weil es sich dabei oft um höhere Geldbeträge handelt, die eingezogen werden.
Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann gem. § 165 Abs. 2 AO nicht zulasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Dies hat der BFH mit Urteil v. 29.4.2025 - VI R 14/23 ( RAAAJ-97152) klargestellt.
Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.
Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht (BFH, Beschluss v. 1.7.2025 - VIII R 18/22; veröffentlicht am 28.8.2025).
Das BMF hat eine Übersicht über die Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer veröffentlicht.
Das BMF hat am 22.8.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG) veröffentlicht. Der Entwurf greift Maßnahmen des in der letzen Legislaturperiode nicht mehr beschlossenen "Zweiten Zukunftfinanzierungsgesetzes" auf und sieht u.a. im EStG eine Verbesserung der Möglichkeit zur Gewinnübertragung aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor (§ 6b Abs. 10 EStG-E).
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.8.2025 - FM3-S 0338-1/43).
Das BMF hat am 6.8.2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Stand: 23.7.2025) veröffentlicht.
In den Thüringer Finanzämtern sind technisch notwendige Softwarearbeiten im August und September 2025 erforderlich, die alle gängigen steuerlichen Verfahren betreffen. Daher sind sie an einzelnen Arbeitstagen im August und September telefonisch nicht erreichbar. Hierauf weist das Thüringer Finanzministerium aktuell hin.
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Ermittlung der Grundsteuerwerte nach den §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019 „Bundesmodell“ grundsätzlich verfassungsgemäß ist (Anschluss an FG-Rechtsprechung).
Das BVerfG hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben (BVerfG, Beschluss v. 23.6.2025 - 1 BvR 1718/24).
Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werten die Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus. Darin enthalten sind 6.000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.
Das FG Düsseldorf hat einen aktualisierten Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit (Stand Mai 2025) veröffentlicht. Der Streitwertkatalog enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung.
Der Bundesrat hat am 11.7.2025 dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zugestimmt (BR-Drucks. 281/25 (Beschluss)). Das Gesetz kann nun größtenteils am Tag nach seiner Verkündung im BGBl. in Kraft treten.
Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG nicht aus (BFH, Urteil v. 18.3.2025 - VII R 25/22; veröffentlicht am 10.7.2025).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (BMF, Schreiben v. 10.7.2025 - IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028).
Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel (Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 7.7.2025 - 3 K 910/23; nicht rechtskräftig).
Aktuell sind auf Instagram Konten im Umlauf, die vorgeben, vom BZSt zu stammen.
Die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen stellt ab dem 1.7.2025 wie angekündigt die Nutzung von Faxgeräten vollständig ein. Grund dafür ist die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Fax-Kommunikation sowie die veraltete, fehleranfällige Technik, die den aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht wird.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 27.6.2025 auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das bereits im März letzten Jahres seine Verhandlungsposition angenommen hatte.
Das BMF hat am 27.6.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll u.a. ein Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz - KStTG eingeführt werden. Daneben sind Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes, des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes, der AO, des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie des Finanzverwaltungsgesetzes geplant.