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Online-Nachricht - Freitag, 30.05.2025

Zollrecht | Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher Handelstätigkeit (BFH)

Eine Nacherhebung von Einfuhrabgaben hat nicht aufgrund von Vertrauensschutz zu unterbleiben, wenn der Irrtum der Zollbehörde über einen Rechtsmissbrauch vom Zollschuldner im Einzelfall vernünftigerweise hätte erkannt werden können, weil zu einem vergleichbaren Sachverhalt ein Urteil des EuGH im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden war (hier "SICES u.a.": ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger, vertreten durch eine GmbH, meldete im Zeitraum von September 2013 bis Februar 2015 wiederholt Champignonkonserven aus China zur Einfuhr in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Hierfür nutzte er Einfuhrlizenzen, die ihm die Bundesanstalt für Landwir...

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