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Zollrecht | Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher Handelstätigkeit (BFH)
Eine Nacherhebung von
Einfuhrabgaben hat nicht aufgrund von Vertrauensschutz zu unterbleiben, wenn
der Irrtum der Zollbehörde über einen Rechtsmissbrauch vom Zollschuldner im
Einzelfall vernünftigerweise hätte erkannt werden können, weil zu einem
vergleichbaren Sachverhalt ein Urteil des EuGH im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht worden war (hier
"SICES u.a.":
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger, vertreten durch eine GmbH, meldete im Zeitraum von September 2013 bis Februar 2015 wiederholt Champignonkonserven aus China zur Einfuhr in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Hierfür nutzte er Einfuhrlizenzen, die ihm die Bundesanstalt für Landwir...