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Wirtschaftsrecht

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Arbeitsrecht //

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung (BAG)

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i. S. von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt (BAG, Urteil v. 25.3.2026 – 5 AZR 108/25).

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Gesetzgebung //

Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (BMJV)

Die Bundesregierung hat am 18.3.2026 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen. Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos.

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Aktivrente: FAQ-Liste des BMF

Das BMF hat eine FAQ-Liste zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung von bis zu 2.000 € monatlich. Damit soll das Arbeiten im Alter attraktiver gemacht werden. Unter anderem gibt es Antworten auf Fragen zum Kreis der Berechtigten, zu Sonderzahlungen, zu Abfindungen und Nachzahlungen. Die FAQ-Liste ist als Einstieg und zur Orientierung gedacht und online zu finden unter https://go.nwb.de/ackhs.

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Qualifikation: In fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub

Beschäftigte haben in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Meist sind das bis zu fünf Tage, die zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden. Die Kosten tragen die Teilnehmer selbst. Ein direkter inhaltlicher Zusammenhang zwischen Beruf und gewählter Fortbildung ist sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Beschäftigte sollten sich frühzeitig mit ihren Vorgesetzten abstimmen und ihren Antrag einreichen, damit sich der Betrieb auf die zusätzliche Ausfallzeit einrichten kann. Es können nur Fortbildungen gewählt werden, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/1px4o.

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