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Wirtschaftsrecht

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Gesetzgebung //

Neuordnung und Anpassung der rechtsberatenden Berufe (BMJV)

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am 17.12.2025 beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

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Resturlaub: Kein automatischer Verfall

Resturlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten eindeutig und rechtzeitig darauf hinweisen. Ansonsten bleibt der Anspruch bestehen. Grundsätzlich gilt, dass der Jahresurlaub im Kalenderjahr genommen werden muss, es sei denn, es stehen wichtige Ereignisse wie z. B. Krankheit oder saisonbedingte Engpässe gegenüber. Dann kann der Urlaub bis Ende März des Folgejahres übertragen werden. Entscheidend ist die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers: Er muss seine Mitarbeitenden am besten zu Beginn des Jahres darauf aufmerksam machen, dass und wann Urlaubsansprüche entfallen können. Wird dieser Hinweis unterlassen, bleibt der Anspruch bestehen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/w9kd0.

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Online-Handel: Widerrufsbutton ab Mitte Juni 2026 Pflicht

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab dem 19.6.2026 Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, einen Widerrufsbutton haben müssen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der Button muss gut sichtbar, eindeutig bezeichnet und dauerhaft auf der Website verfügbar sein. Über den Button üben Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht bei online geschlossenen Verträgen aus. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform; auch Kleinunternehmer sind betroffen, ebenso wie Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/m0yez.

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Sozialversicherung //

Keine Rentenversicherungspflicht bei bloßer Sachleistungsaushilfe (BSG)

Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenversicherungspflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz deshalb eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse vorsieht. Auf einen berenteten EU-Bürger, der in Deutschland lediglich im Wege der Sachleistungsaushilfe nach europäischen Vorschriften gepflegt wird, trifft das nicht zu. Für seine Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld, wie die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger, bleibt allein sein Heimatstaat zuständig (BSG, Urteil v. 11.12.2025 - B 10/12 R 4/23 R).

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Grunderwerbsteuer //

Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans (BFH)

Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten Erwerbsvorgang zurück (BFH, Urteil v. 27.8.2025 - II R 50/21; veröffentlicht am 11.12.2025).

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Versicherungsvertragsrecht //

Unwirksame Klausel in Riester-Verträgen (BGH)

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente), die den Versicherer zur Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt, ohne ihn zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zu deren Wiederheraufsetzung zu verpflichten, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil v. 10.12.2025 - IV ZR 34/25).

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Gesetzgebung //

Entschließung für eine wirksame Vermögensabschöpfung (Justiz NRW)

Nordrhein-Westfalen setzt sich gemeinsam mit Sachsen für effektivere Regelungen ein, um Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Am 9.12.2025 hat die Landesregierung einen Antrag auf Entschließung des Bundesrates beschlossen, in dem NRW und Sachsen gemeinsam die Bundesregierung zur zeitnahen Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine wirksame Vermögensabschöpfung auffordern.

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Gesetzgebung //

Rentenpaket beschlossen (Bundestag)

Der Bundestag hat am 5.12.2025 das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BT-Drucks. 21/1929), sowie den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, BT-Drucks. 21/1859, BT-Drucks. 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673, BT-Drucks. 21/2984) zu.

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Berufsrecht //

Antrag auf Vermittlung nun online möglich (WPK)

Die WPK vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und deren Auftraggebern mit dem Ziel, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden und ein Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WPO). Das Vermittlungsverfahren setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig daran mitwirken und ernsthaft bereit sind, aufeinander zuzugehen. Um ein solches Verfahren einzuleiten, ist ein Antrag bei der WPK erforderlich. Dieser kann nun online über die Internetseite der WPK gestellt werden. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

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