Modernisierung des WP-Berufsrechts
Anfang April dieses Jahres legte die neue Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer“ (BT-Drucks. 21/16) vor. Darin sollen u. a. die Einführung eines Syndikus WP, die Beteiligung nicht berufsangehöriger Mitarbeiter an WP-Gesellschaften und eine Klarstellung zum generellen Fremdbesitzverbot (neu) geregelt werden. Kürzlich hat das IDW dazu Stellung genommen und die geplanten Änderungen begrüßt, allerdings auch kritische Hinweise und Änderungsanmerkungen vorgetragen, u. a. zur Ausgestaltung des Syndikus-WP und zum Fremdbesitzverbot. Bei der Ausgestaltung des Syndikus-WP nach dem Gesetzentwurf sieht das IDW wie auch der Bundesrat bei der Altersversorgung die Gefahr einer Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im WP-Versorgungswerk und seinen generellen Ausschluss von der gesetzlichen Abschlussprüfung oder Nachhaltigkeitsberichtsprüfung hält das IDW aus Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit nicht für erforderlich. Auch die Klarstellung im Gesetzesentwurf, dass reine Kapitalbeteiligungen an WP-Gesellschaften weiterhin unzulässig bleiben sollen, sollte der Gesetzgeber nach Auffassung des IDW angesichts der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung prüfen und nach möglichen Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot suchen.