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Wirtschaftsrecht

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Abo Berufsrecht //

Keine anonyme Steuerberaterprüfung (BFH)

Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (BFH, Urteil v. 11.7.2023 - VII R 10/20; veröffentlicht am 30.11.2023).

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Gesellschaftsregister: Eintragung für GbR sinnvoll

2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Damit kommen auch auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Änderungen zu. Sie dürfen sich in ein Gesellschaftsregister eintragen und tragen dann die Rechtsformbezeichnung „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR). Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht. Allerdings werden viele GbRs ohne Eintragung handlungsunfähig. Denn sie dürfen ohne Eintragung ab 2024 beispielsweise keine Grundstücke, Geschäftsanteile oder Namensaktien mehr erwerben oder kaufen. Alle GbRs sollten daher zeitnah prüfen, ob sie eine Eintragung vornehmen wollen und was dafür zu tun ist. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/v5sgx und https://go.nwb.de/tjig4.

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Verbraucherschutz //

Fernwärmepreise - vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur

Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen

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Mangelnde Prozessführungsbefugnis eines GmbH-Fremdgeschäftsführers (OLG)

Der von einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH in eigenem Namen eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Mitgeschäftsführer ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, soweit der Antrag allein auf die Sicherung etwaiger materieller Ansprüche und Rechte der GmbH abzielt, denn die Befugnis zur zwangsweisen Sicherung von solchen Ansprüchen und Rechten, die nur im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem in Anspruch genommenen Mitgeschäftsführer bestehen können, steht einem reinen Fremdgeschäftsführer nicht zu.

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