Selbstständige oder scheinselbstständige Tätigkeiten im Sport – das ist die Frage
Übt eine Person ihre sportlichen Aktivitäten vor allen Dingen aus fremdem kommerziellem Interesse aus, ist fraglich, ob diese Tätigkeit aus dem Blickwinkel des Sozialversicherungsrechts eine selbstständige oder scheinselbstständige Tätigkeit ist. Jüngst hatten die LSG Hessen und Baden-Württemberg zu klären, ob ein Rallyefahrer und sein Beifahrer als Selbstständige Rennen fahren und ein jugendlicher Fußballspieler Ligaspiele im Lizenzbereich als Beschäftigter absolviert. Auch die Tätigkeit eines Dopingkontrolleurs wurde sozialversicherungsrechtlich eingeordnet.