Gesetzgebung | Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Beurkundungen (BMJV)
Die Bundesregierung hat am
einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des
Beurkundungsverfahrens beschlossen.
Für weitere Details verweisen wir auf unsere Online-Nachricht v. 16.6.2025.
Der Gesetzentwurf enthält ferner Regelungen für eine elektronische Echtheitsbestätigung für ausländische Urkunden:
Dies betrifft elektronische öffentliche Urkunden aus dem Ausland, auf die nicht das Haager Apostilleübereinkommen oder andere Befreiungen anwendbar sind. Mit der Legalisation attestieren Konsularbeamten die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden.
Bisher war nur ein Verfahren für papiergebundene ausländische Urkunden vorgesehen. Allerdings stellen immer mehr Staaten weltweit nur noch elektronische Urkunden aus. Deshalb ist die Neuregelung dringend erforderlich, um die Lücke zu schließen, die für elektronische ausländische Urkunden bisher besteht.
Der Regierungsentwurf ist auf der Webseite des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
LAAAJ-95372