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Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht //

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.

Arbeitsrecht //

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).

Sozialversicherung //

Steueränderungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Praxisrelevante Änderungen im Überblick

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die für die Entgeltabrechnung in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere die Erhöhung der Entfernungspauschale, die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, neue Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen sowie Anpassungen bei der doppelten Haushaltsführung im Ausland.

Betriebsrenten //

Verabschiedung des BRSG II soll die betriebliche Altersversorgung auf breitere Beine stellen

Am 5.12.2025 hat der Bundestag das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verabschiedet. Ziel des Gesetzgebers war es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Dies wird als notwendig angesehen, weil deren Verbreitung seit 2020 relativ zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht rückläufig ist und aktuell bei 51,9 % liegt. Besonderen Nachholbedarf bei den Betriebsrenten sieht man bei kleinen und mittleren Betrieben sowie bei Niedrigverdienern. Um hier für eine weitere Verbreitung zu sorgen, setzt die Bundesregierung verstärkt auf das Sozialpartnermodell, welches mit dem BRSG II weiterentwickelt werden soll – etwa durch eine Vereinfachung des tarifvertraglichen „Andockens“ an bestehende Modelle sowie die Klarstellung, dass eine fehlerhafte Beteiligung der Sozialpartner bei der Durchführung und Steuerung keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der reinen Beitragszusage hat.

Studie über Zukunftsaussichten //

Viele junge Erwachsene blicken pessimistisch auf ihre finanzielle Zukunft

Im Lauf des vergangenen Jahrzehnts ist der Anteil der jungen Erwachsenen, die pessimistisch auf ihre finanzielle Zukunft blicken, deutlich angestiegen. Dies ist eine der Erkenntnisse aus der aktuellen Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen“, die das Versorgungswerk der Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie, MetallRente, alle drei Jahre durchführt. Dazu befragt das Versorgungswerk 17- bis 27-Jährige zu ihrer Sicht auf die Themen Finanzen und Vorsorge. Knapp über die Hälfte der Befragten haben Angst vor Altersarmut und gut ein Viertel fühlt sich mit dem Thema Altersvorsorge überfordert. Nur ein verschwindend geringer Teil der jungen Menschen bescheinigt sich sehr gute Kenntnisse im Thema Altersvorsorge. Auf der anderen Seite sieht bis zu einem Fünftel der Befragten bei sich sogar keinerlei Kenntnisse in diesem Bereich.

Fokus //

Fokus: Wer haftet bei manipulierten Überweisungen und Datenschutzverstößen?

Das LG Koblenz hatte darüber zu urteilen, ob ein Werkunternehmer seinen Werklohn noch verlangen darf, wenn der Besteller aufgrund einer manipulierten E-Mail-Kommunikation auf ein fremdes Konto überweist. Gleichzeitig prüfte das Gericht Schadensersatzansprüche nach der DSGVO, die anschließend zu einer teilweisen Aufrechnung geführt haben (LG Koblenz, Urteil v. 26.3.2025 - 8 O 271/22).

Beruf //

Nutzung automatisierter Schriftsätze in der prozessorientierten Korrespondenz

Verspricht die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (KI) insbesondere bei der rechtlichen Analyse und Formulierung behörden- und prozessorientierter Schriftsätze deutliche Effizienzgewinne im beruflichen Alltag des rechtlichen Beraters, können diesem bei ungeprüfter Übernahme der – scheinbar faktenbasierten – Ergebnisse ungewollt berufs- oder haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die von ihm vorgetragenen juristischen Rechtsausführungen ohne jegliche juristische Substanz sind, mithin auf frei erfundenen Angaben und Belegen beruhen. Auf diese Problematik haben bereits mehrere Gerichte aufmerksam gemacht.

Arbeitsrecht //

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaub und – selten – auf Urlaubsabgeltung

Jeder Arbeitnehmer i. S. des § 2 Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Die Gewährung von Urlaub und eine etwaige Abgeltung von Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG führt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Konflikten. In jüngerer Zeit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der „Neugewährung“ von Urlaub, der für den Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne in der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erholungseffekt hatte, mit dem vertraglich ausgeschlossenen Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung einer Arbeitnehmerin und der Berechnung von Abgeltungsansprüchen nach beendetem Arbeitsverhältnis befasst.

Arbeits- und Steuerrecht //

Arbeits-, Steuer- und Sozialrechtliches zur Aktivrente sowie praktische Hinweise für das Lohnbüro

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 361) ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Mit der Aktivrente soll ein gezielter Anreiz gesetzt werden, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Flankiert wird der Steueranreiz durch Einschränkungen beim sog. Vorbeschäftigungsverbot.

Sozialrecht //

Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 355 v. 23.12.2025) verfolgt der Gesetzgeber u. a. eine (weitere) Modernisierung der Sozialverwaltung. So wird bspw. punktuell der rechtssichere Einsatz von KI-Modellen ermöglicht. Einige Inhalte sind aber auch für die Arbeit im Personalbüro von Belang.

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