Parallelimporte und Verrechnungspreise
In seinem Urteil stellt der BFH klar, dass nicht vergütete Marketingleistungen einer inländischen Vertriebsgesellschaft, die auch den Absatz von Parallelimporten fördern, eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen können. Das Urteil hat Signalwirkung über den Pharmabereich hinaus.