Heirat per Video-Call
Auslandsbezüge sind im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung keine Seltenheit. Aufgrund der zunehmenden Mobilität stellen sich immer wieder neue Fragen im Kontext des Kollisionsrechts.
Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Vorfeldvereinbarungen gehen bei großen Geschäften dem eigentlichen Vertrag voraus. Sie legen einen zeitlichen Rahmen und Bedingungen fest, treffen aber auch Festlegungen und erklären generell die Absicht zur Einigung mit der anderen Partei. Dafür gibt es Muster und einige allgemeingültige Regeln.
Vom OLG München kamen jüngst zwei wichtige Entscheidungen zum Schriftformerfordernis für eigenhändig verfasste Testamente. Die Schriftform (§ 126 BGB) stellt dabei eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann.
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge sollen häufig Immobilien auf noch minderjährige Kinder des Erblassers übertragen werden. Die Ausführung eines solchen Geschäfts wirft wegen der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit der Kinder in der Beratungspraxis die Frage auf, ob das Geschäft für die Kinder nicht nur rechtlich vorteilhaft (vgl. § 107 BGB) ist. Ist die Frage zu bejahen, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der das Geschäft genehmigen kann, weil die Eltern dann von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen sind. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 18.4.2024 - V ZB 51/23, XAAAJ-67413) bringt für die Praxis Rechtssicherheit bei entsprechenden Gestaltungen.
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23, GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.
Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen des Berliner Versorgers GASAG für unzulässig erklärt. Das Urteil des KG Berlin v. 21.3.2025 (Az. MK 1/22 EnWG) ist ein Erfolg für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der sich mehr als 500 Verbraucher angeschlossen hatten.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2025 angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.7.2023 angepasst. Er steigt von 1,62 % auf 3,12 %.
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge sollen häufig Immobilien auf noch minderjährige Kinder des Erblassers übertragen werden. Die Ausführung eines solchen Geschäfts wirft wegen der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit der Kinder in der Beratungspraxis die Frage auf, ob das Geschäft für die Kinder nicht nur rechtlich vorteilhaft (vgl. § 107 BGB) ist. Ist die Frage zu bejahen, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der das Geschäft genehmigen kann, weil die Eltern dann von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen sind. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 18.4.2024 - V ZB 51/23, XAAAJ-67413) bringt für die Praxis Rechtssicherheit bei entsprechenden Gestaltungen.
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Die bundesweite Bestehensquote der Steuerberaterprüfung 2023/2024 beträgt 51,6 %. Sie liegt damit etwas über dem Zehnjahresschnitt (50,8 %).
Der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (BGH, Urteile v. 12.7.2023 - VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22).
Der BGH hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden, der den Fall betrifft, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird (BGH, Urteil v. 6.3.2025 - I ZR 32/24).
Ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns liegt vor, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird (BGH, Beschluss v. 6.3.2025 – I ZR 138/24).
Das OLG Düsseldorf hat die sog. Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2025 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind.
Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.
Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. U.a. ist vorgesehen, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.029 verlängern können. Unklar ist derzeit, ob das Vorhaben noch umgesetzt wird.
Die für das Jahr 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält keine gravierenden Veränderungen. Sowohl die Selbstbehaltssätze als auch die Mindestbedarfsbeträge im Ehegattenunterhalt sind unverändert geblieben. Auch die darin eingearbeiteten Beträge für die angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) wurden nicht angehoben.
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen § 7 Abs. 1 AGG verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind (BAG, Urteil v. 5.12.2024 - 8 AZR 370/20).
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).
In Ergänzung zu der "Düsseldorfer Tabelle" haben die Familiensenate des OLG Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt zum 1.1.2023 aktualisiert wurden.
Die WPK weist auf die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbR zum 1.1.2024 und die Folgen für WP und vBP hin.
Eine Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus kann i.d.R. nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründet werden (LG München, Hinweisbeschluss v. 17.7.2024 - 14 S 3692/24).