Alternative Streitbeilegung im Erbrecht
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23, GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.
Der Abschluss internationaler Geschäfte unterliegt von der Geschäftsanbahnung bis zum Zustandekommen des Vertrags eigenen Spielregeln. Hierbei müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, um zu einem rechtssicheren Vertragsschluss im internationalen Geschäftsverkehr zu kommen.
Die für das Jahr 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält keine gravierenden Veränderungen. Sowohl die Selbstbehaltssätze als auch die Mindestbedarfsbeträge im Ehegattenunterhalt sind unverändert geblieben. Auch die darin eingearbeiteten Beträge für die angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) wurden nicht angehoben.
Anfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft werden seitens der §§ 1942 und 1943 BGB zusammengeklammert behandelt und müssen in der Rechtsanwendung und Beratungspraxis sorgfältig voneinander unterschieden werden.
Weiterleitungsklauseln nach der BGH-Entscheidung v. 28.11.2023 - X ZR 11/21
Bei Nachfolgeberatungen fällt immer wieder das Stichwort des Testamentsvollstreckers; die Rechtsprechung befasst sich auch mit dem Thema. So hat der BGH (Beschluss v. 12.3.2024 - II ZB 4/23, NAAAJ-65374) kürzlich zur Rechtsstellung eines der Testamentsvollstreckung unterliegenden KG-Anteils entschieden.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2025 angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.
Die für das Jahr 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält keine gravierenden Veränderungen. Sowohl die Selbstbehaltssätze als auch die Mindestbedarfsbeträge im Ehegattenunterhalt sind unverändert geblieben. Auch die darin eingearbeiteten Beträge für die angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) wurden nicht angehoben.
Das OLG Düsseldorf hat die Ende November 2024 veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 wegen der inzwischen in Kraft getretenen Erhöhung des Kindergeldes angepasst. Die Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern.
Die bundesweite Bestehensquote der Steuerberaterprüfung 2023/2024 beträgt 51,6 %. Sie liegt damit etwas über dem Zehnjahresschnitt (50,8 %).
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.7.2023 angepasst. Er steigt von 1,62 % auf 3,12 %.
Der Abschluss internationaler Geschäfte unterliegt von der Geschäftsanbahnung bis zum Zustandekommen des Vertrags eigenen Spielregeln. Hierbei müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, um zu einem rechtssicheren Vertragsschluss im internationalen Geschäftsverkehr zu kommen.
Der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (BGH, Urteile v. 12.7.2023 - VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22).
Das OLG Düsseldorf hat die sog. Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2025 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind.
Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23, GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.
Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. U.a. ist vorgesehen, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.029 verlängern können. Unklar ist derzeit, ob das Vorhaben noch umgesetzt wird.
Der BGH hat über die Wirksamkeit einer von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe entschieden (BGH, Beschluss v. 25.9.2024 - XII ZB 244/22).
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien erarbeitet. Diese "Leitlinien NRW" sind ab dem 1.1.2025 in ganz Nordrhein-Westfalen anwendbar und treten an die Stelle der bisherigen jeweils bezirksinternen Unterhaltsleitlinien der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte.
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden sollten (BGH, Urteil v. 19.11.2024 - XI ZR 139/23).
Sowohl im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau ist die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung („Kaution“) zulässig. Da der Vermieter dem Mieter einen Gegenstand von erheblichem Wert zum Gebrauch überlässt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters sich über die ganze Mietzeit durchaus verändern kann, ist die Vereinbarung sinnvoll. Hinzu kommt, dass der Mieter u. U. mit der Mietsache pfleglicher umgeht, wenn er am Ende seine Sicherheit zurückhaben möchte. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte der Vermieter allerdings einige Regeln einhalten.
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen § 7 Abs. 1 AGG verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind (BAG, Urteil v. 5.12.2024 - 8 AZR 370/20).
Infolge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteile v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, MAAAG-80435) zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer wurden die Vorschriften dazu im Bewertungsgesetz (BewG) aufgehoben. Die zum 1.1.2025 anstehenden Anpassungen der Regelungen der Höfeordnung (HöfeO) sind notwendige Folgen dieser Aufhebung. Strukturelle Änderungen an der Systematik des Gesetzes werden aber nicht erfolgen.
Bei Nachfolgeberatungen fällt immer wieder das Stichwort des Testamentsvollstreckers; die Rechtsprechung befasst sich auch mit dem Thema. So hat der BGH (Beschluss v. 12.3.2024 - II ZB 4/23, NAAAJ-65374) kürzlich zur Rechtsstellung eines der Testamentsvollstreckung unterliegenden KG-Anteils entschieden.
Als Familienangehörige i.S. des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Cousins zählen nicht hierzu (BGH, Urteil v. 10.7.2024 - VIII ZR 276/23).
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).
Anfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft werden seitens der §§ 1942 und 1943 BGB zusammengeklammert behandelt und müssen in der Rechtsanwendung und Beratungspraxis sorgfältig voneinander unterschieden werden.