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Finanzverwaltung

Abo Einkommensteuer //

Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten

Mit Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten überarbeitet und das Vorgängerschreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) vollständig ersetzt. Während sich an der materiellen Besteuerung von Kryptowerten – insbesondere zur Einordnung als Wirtschaftsgut, zur Anwendung des § 23 EStG oder zur Behandlung von Mining, Tausch oder Airdrops – nur wenig ändert, liegt der Schwerpunkt der Neufassung auf der strukturellen Überarbeitung und einer weitreichenden Ausweitung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Komplexität kryptobasierter Vorgänge und die dynamische Entwicklung dezentraler Systeme.

Abo Außenprüfung //

Schätzungsbefugnis bei nur in Papierform vorliegenden Daten?

Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).

Editorial //

Eine direkte Förderung wäre sinnvoller

Im Rahmen der sog. Wohnraumoffensive soll die Sonderabschreibung steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment setzen. § 7b EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 eingeführt und inzwischen zwei Mal geändert. Die geltende Regelung umfasst fünf Absätze mit 766 Wörtern. Hinzu kommen Verwaltungsanweisungen. Das aktuelle BMF-Schreiben v. 21.5.2025 (TAAAJ-91950) hat 35 Textseiten und 118 Randziffern. Die Norm und ihre Interpretation durch die Finanzverwaltung können mit Fug und Recht als komplex bezeichnet werden, wobei noch nicht einmal alle Zweifelsfragen beantwortet werden. Komplexität ist das Ausmaß von Vernetztheit, Eigendynamik und Intransparenz durch Unübersichtlichkeit, Unvollständigkeit und Ungenauigkeit (Helbig, Steuerkomplexität, 2018, S. 58).

Abo Einkommensteuer //

Treaty und Directive Shopping

Zu der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) v. 2.6.2021 als Konsequenz der EuGH-Rechtsprechung neu gefassten Anti-Treaty-Shopping-Bestimmung des § 50d Abs. 3 EStG sollte kein erläuterndes BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Daher ist die nunmehr erfolgte teilweise Positionierung der Finanzverwaltung durch ein mit dem BMF abgestimmtes Merkblatt des BZSt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG zu begrüßen.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 4)

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel der Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des UmwStE darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Auch relevante Überarbeitungen gegenüber der Entwurfsfassung werden kurz aufgezeigt. Der vierte Teil der Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des UmwStE zu den §§ 20 bis 25 UmwStG.

Abo Einkommensteuer //

Reform der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde u. a. die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG reformiert. In diesem Zusammenhang wurde nun auch das Anwendungsschreiben zu § 34a EStG aktualisiert (vgl. BMF-Schreiben v. 12.3.2025, BStBl 2025 I S. 671). Mit dem neuen Anwendungsschreiben wurden einfach zu handhabende Regelungen für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen geschaffen. Das überarbeitete Anwendungsschreiben enthält neben Auslegungsfragen der Neuregelungen auch die Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und Aussagen zu verwaltungsseitig geklärten Zweifelsfragen.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 3)

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel dieser Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des UmwStE darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Auch relevante Überarbeitungen gegenüber der Entwurfsfassung werden kurz aufgezeigt. Der dritte Teil der vierteiligen Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des UmwStE zu den §§ 15 bis 19 UmwStG.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 2)

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel dieser Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des Umwandlungssteuererlasses darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Der zweite Teil dieser Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des Umwandlungssteuererlasses zu den §§ 3 bis 13 UmwStG.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 1)

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert. Die umfassende Überarbeitung des bisherigen Umwandlungssteuererlasses v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) sowie des darauf aufbauenden Entwurfs v. 11.10.2023 ( MAAAJ-50190) spiegelt nicht nur die gestiegene Komplexität heutiger Unternehmensumstrukturierungen wider, sondern auch die Notwendigkeit, steuerrechtliche Regelungen an aktuelle Rechtsprechung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel dieser Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des Umwandlungssteuererlasses darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Der erste Teil dieser Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte der §§ 1 und 2 UmwStG.

Abo Umsatzsteuer //

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartenumsätzen und E-Ladekarten

Im Rahmen von Leasingverträgen oder ähnlichen Modellen erhalten Fahrzeugnutzer häufig eine Tankkarte, mit der sie Kraftstoff im Namen des Tankkartenunternehmens erwerben. Dieses rechnet die Kosten anschließend mit dem Nutzer ab. Zivilrechtlich liegen somit zwei Lieferungen vor, einerseits vom Mineralölunternehmen an das Unternehmen, welches die Tankkarte ausgibt, und andererseits eine Lieferung des Tankkartenunternehmens an den Kraftfahrer. Am 21.1.2025 hat das BMF ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartenumsätzen veröffentlicht, welches sich auf das BMF-Schreiben v. 15.6.2004 (BStBl 2004 I S. 605) zu Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich bezieht. Die erwartete europaweite Gleichbehandlung von Tankkartensystemen ist damit ausgeblieben.

Abo Einkommensteuer //

Doppelbesteuerung von Leibrenten: Kein Vorläufigkeitsvermerk mehr – Praxisfolgen

Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2021 (BStBl 2021 I S. 1042) wurden die Finanzbehörden angewiesen, die Steuerfestsetzung von Leibrentnern der Basisversorgung im Hinblick auf noch nicht abschließend geklärte verfassungsrechtliche Fragen nur vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen. Diese Anweisung wurde nun überraschend mit BMF-Schreiben v. 10.3.2025 ( GAAAJ-86990) aufgehoben. Der Vorläufigkeitsvermerk ist daher in zukünftig ergehenden Steuerbescheiden nicht mehr enthalten. Möglicherweise wurde dabei vom BMF übersehen, dass noch zwei Revisionsverfahren beim BFH anhängig sind, die die verfassungskonforme Auslegung des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl 2004 I S. 1427) zum Gegenstand haben (X R 18/23 und X R 9/24), konkret die von der Rechtsprechung entwickelte Systematik zur Berechnung einer etwaigen Doppelbesteuerung. Insofern dürfte wieder mit Masseneinsprüchen nebst Anträgen auf Ruhen des Verfahrens zu rechnen sein. Zapf, Praxishinweise zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO, NWB 23/2025 S. 1598Track 04-06 | Rentenbesteuerung: Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks auf Basis zweier Rechtsgutachten, Steuern mobil 5/2025NWB-Nachricht v. 12.03.2025, Einkommensteuer | Doppelte Besteuerung der Rentenbezüge (BMF)

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