BMF zu CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister
Der im Rahmen des JStG 2022 eingeführte § 22g UStG verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, Aufzeichnungen über von ihnen im Rahmen von Zahlungsdiensten erbrachte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und dem BZSt zu übermitteln. Kurz vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2024 hat das BMF mit Schreiben v. 28.12.2023 (BStBl 2024 I S. 164) Hinweise zur Anwendung der Neuregelung gegeben und eine Fristverlängerung für die erste einzureichende Meldung gewährt. Besonders hervorzuheben sind die umfassenden Verweise des BMF auf die CESOP-Leitlinien, die zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden können.