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Finanzverwaltung

NWB Spotlight //

Neues zur E-Rechnung: Aktualisiertes BMF-Schreiben über Fehlerkategorien und Validierung

Nach der Zirkulation des Entwurfs des angepassten BMF-Schreibens im Sommer 2025 hat das BMF am 15.10.2025 die finale Version des Schreibens veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025, BStBl 2025 I S. 1806). Neben erwartbaren Anpassungen des UStAE greift das BMF auch die in der Praxis bereits verbreitete und relevante Validierung auf und unterscheidet drei „Fehlerkategorien“: Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler.

Umsatzsteuer //

Mehr Luft für § 14c-Steuer-Korrekturen im Massengeschäft

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen kann ein zu hoher Umsatzsteuerausweis schnell vorliegen. Dieser wurde in der Vergangenheit nach § 14c UStG streng sanktioniert, nach dem Grundsatz: Wer zu viel Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist, schuldet sie, ganz gleich, ob der Kunde Vorsteuer geltend machen kann oder nicht. Durch das BMF-Schreiben v. 27.2.2024 hat die Finanzverwaltung jedoch auf das EuGH-Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH I“ ( TAAAJ-29638) reagiert und klargestellt, dass die sog. § 14c-Steuer nicht bei einem unrichtigen Steuerausweis an Endverbraucher entsteht und geschuldet wird. Mit dem EuGH-Urteil v. 1.8.2025 - C-794/23 „P GmbH II“ ( TAAAJ-97173) werden nun die Möglichkeiten der Korrektur zugunsten der Steuerpflichtigen weiter definiert – und zugleich klare unionsrechtliche Spielregeln für Mischfälle und Schätzungen aufgestellt.

Einkommensteuer //

Ausgewählte praxisrelevante Problembereiche des finalen „§ 4k EStG-Schreibens“ v. 5.12.2024

Die hochkomplexe Bestimmung des § 4k EStG verfolgt das Ziel, Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren. Sie hat unionalen Ursprung in der sog. ATAD (Anti Tax Avoidance Directive). Bereits die gesetzliche Vorschrift umfasst sieben Absätze mit 864 Worten. Das nunmehr begleitend aus der Sicht der Finanzverwaltung veröffentlichte BMF-Schreiben v. 5.12.2024 (sog. § 4k-Schreiben) fällt um vieles umfangreicher aus.

Editorial //

Endlich hat das BMF geliefert

Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst – neun Monate mussten betroffene Unternehmen und ihre Berater auf das finale BMF-Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an die Neufassung warten (BMF, Schreiben v. 24.10.2025). Positiv überrascht gegenüber dem Entwurf vom 17.1.2025 (s. dazu NWB 5/2025 S. 273) in erster Linie die nunmehr gewährte Übergangsfrist bis Ende 2027. Bis dahin können Unternehmen die bisherige Rechtslage bzw. Verwaltungsauffassung anwenden und ihre Befreiung auf bereits erteilte Anerkennungen der zuständigen Aufsichtsbehörden stützen.

Digitalisierung //

RABE – Ein weiterer Schritt zur digitalen Steuerwelt: Chancen, Risiken und der praktische Ablauf der Belegreferenzierung

Die Steuererklärung wird digitaler – und zwar endgültig: Mit RABE („Referenzierung auf Belege“) geht die Finanzverwaltung den nächsten großen Schritt zur papierlosen Steuerwelt. Belege müssen nicht mehr nachgereicht, sondern können direkt bei der Erstellung der Erklärung in ELSTER oder DATEV hinterlegt und den Eingabefeldern zugeordnet werden. Das spart Rückfragen, beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Transparenz. Doch mit dem neuen Komfort entstehen auch neue verfahrensrechtliche Fragen, die Steuerberater kennen sollten. RABE ist dabei mehr als ein technisches Feature – es markiert den Beginn eines neuen digitalen Verständnisses von Mitwirkung im Besteuerungsverfahren.

Einkommensteuer //

Interpretation der Anti-Hybrid Mismatch-Vorschrift des § 4k EStG durch die Finanzverwaltung

511 Tage nach der Entwurfsfassung v. 13.7.2023 hat das BMF unter dem Datum des 5.12.2024 das finale Anwendungsschreiben zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG; BStBl 2024 I S. 1578) veröffentlicht. Die finale Version des § 4k-Schreibens enthält im Vergleich zur Entwurfsfassung einige im Kern begrüßenswerte Modifikationen und Verbesserungen.

Buchführung //

GoBD-konforme Verfahrensdokumentation in der Praxis

Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter IT-gestützter Prozesse und setzt die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) um. Sie dient der Optimierung interner Abläufe sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist integraler Bestandteil eines Tax Compliance Management Systems und gewinnt durch Digitalisierung und gesetzliche Änderungen zunehmend an Bedeutung.

Einkommensteuer //

Neues Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Mit § 35c EStG besteht seit 2020 die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden durch einen progressionsunabhängigen Steuerabzug zu fördern. Die Regelung ergänzt die bestehenden Förderprogramme und soll Eigentümern einen weiteren Anreiz geben, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken.

Umsatzsteuer //

E-Rechnung: Entwurf eines Schreibens zur Klarstellung und Änderungen des UStAE veröffentlicht

Nach Einführung der E-Rechnung zum 1.1.2025 hat das BMF sein Schreiben v. 15.10.2024 um weitere Angaben zur Formatanforderung, Validierung, Änderung der Bemessungsgrundlage sowie den Aufbewahrungspflichten ergänzt. Im Entwurf wurden nun auch erstmals Änderungen im UStAE aufgenommen. Newe, Neues zur E-Rechnung: Aktualisiertes BMF-Schreiben über Fehlerkategorien und Validierung, NWB 49/2025 S. 3308Prätzler, Das neue BMF-Schreiben zur E-Rechnung in der Umsatzsteuer, StuB 22/2025 S. 841NWB-Nachricht v. 15.10.2025, Umsatzsteuer | Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 (BMF)Echterfeld, GoBD-konforme Verfahrensdokumentation in der Praxis, NWB 42/2025 S. 2860

Einkommensteuer //

Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten

Mit Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten überarbeitet und das Vorgängerschreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) vollständig ersetzt. Während sich an der materiellen Besteuerung von Kryptowerten – insbesondere zur Einordnung als Wirtschaftsgut, zur Anwendung des § 23 EStG oder zur Behandlung von Mining, Tausch oder Airdrops – nur wenig ändert, liegt der Schwerpunkt der Neufassung auf der strukturellen Überarbeitung und einer weitreichenden Ausweitung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Komplexität kryptobasierter Vorgänge und die dynamische Entwicklung dezentraler Systeme.

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