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Der neue Umwandlungssteuer-Erlass – Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft
In Heft 5/2025 dieser Zeitschrift wurden die sich aus dem UmwSt-Erlass 2025 vom , NWB BAAAJ-82404, sowie aus den gesetzlichen Änderungen durch das JStG 2024 vom ergebenden Auswirkungen auf die Umwandlung einer mittelständischen GmbH auf ein Personenunternehmen erörtert (vgl. StuB 2025 S. 167, NWB BAAAJ-86127). Auch im Bereich der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sind gesetzliche Änderungen bzw. Aktualisierungen im UmwSt-Erlass 2025 zu verzeichnen. Der UmwSt-Erlass 2025 findet nach Rz. 00.04a auf alle offenen Fälle Anwendung. Hat sich jedoch die Rechtslage zwischen Verwirklichung des Besteuerungstatbestands und dem maßgeblich geändert, gilt dies nur, soweit der UmwSt-Erlass 2025 zu der im Einzelfall maßgeblichen Rechtslage nicht in Widerspruch steht. Die aktuellen Entwicklungen werden im Beitrag im Hinblick auf die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG sowie für die Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG kritisch beleuchtet.
Kernaussagen
In Rz. 20.05 wurde nun eine für die Praxis bedeutsame Aussage aufgenommen. Wird nämlich bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft das Gesamthandsvermögen und das Sonderbetriebsvermöge...