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Auswirkungen des JStG 2024 und des neuen UmwStE 2025 auf Unternehmensumstrukturierungen
Das JStG 2024 ist am im BGBl verkündet und der neue UmwStE 2025 zu Beginn des Jahres 2025 veröffentlicht worden.
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[i]Hörster, NWB 5/2025 S. 301Transfer von Einzelwirtschaftsgütern
§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG: Buchwertansatz bei der unentgeltlichen Übertragung zwischen beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaften.
§ 6 Abs. 5 Satz 7 EStG und § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG: Verschärfung der Körperschaftsklauseln bei Eintritt eines Anteils einer Körperschaft an die Stelle einer anderen Körperschaft.
Formale Anforderungen bei Umwandlungen nach dem UmwStG
[i]Elektronische Übermittlung§ 3 Abs. 2a UmwStG und § 11 Abs. 3 UmwStG: Frist zur elektronischen Übermittlung der steuerlichen Schlussbilanz.
[i]Frist für Antrag auf Buchwertansatz§ 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG: Frist für den Buchwertantrag.
Umwandlung von Körperschaften in Personenunternehmen
Rz. 04.05 UmwStE: Kein Abzug eines Beteiligungskorrekturverlusts gem. § 8b Abs. 3 KStG bzw. § 3c Abs. 2 EStG.
Rz. 04.34, 12.05 UmwStE: Zuordnung der Kosten des Vermögensübergangs nach dem Veranlassungsprinzip.
Rz. 04.15 UmwStE: Keine Besitzzeitanrechnung für die Mindestbeteiligung gem. § 9 Nr. 2a und 7 GewStG.
§ 5 Abs. 2 UmwStG: Einlagefiktion für Anteile i. S. von § 20 Abs. 2 EStG.
§ 18 Abs. 3 UmwStG: Anwendung bei mehrstöckigen Personengesellschaften.
Rz. 18.09 UmwStE: Keine Gewerbesteuerpflicht im Umfang der stillen Reserven von neu gebildetem Betriebs...