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Änderungen im Bereich Organschaft durch den neuen Umwandlungssteuer-Erlass
Das BMF hat am den überarbeiteten Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht (, NWB BAAAJ-82404). Ein Großteil der Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung vom geht auf die Berücksichtigung von zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung zurück. Dies betrifft auch den Abschnitt zu Auswirkungen der Umwandlung auf eine Organschaft.
Einordnung
Das BMF hatte im Oktober 2023 einen Entwurf für einen überarbeiteten UmwSt-Erlass veröffentlicht und Stellungnahmen ermöglicht. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs kam es zu wesentlichen Gesetzesänderungen im UmwStG, insbesondere durch das Wachstumschancengesetz und das JStG 2024. Zudem ergingen grundlegende Entscheidungen des BFH zum Umwandlungssteuerrecht. Dem Vernehmen nach wollte die Finanzverwaltung diese Entwicklungen noch im UmwSt-Erlass 2025 berücksichtigen, weshalb es zu Verzögerungen bei dessen Finalisierung kam. Nach etwas mehr als 14 Monaten wurde schließlich der UmwSt-Erlass 2025 unter dem Datum des auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Der UmwSt-Erlass 2025 ist auf alle offenen Fäll...