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Finanzverwaltung

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Umsatzsteuer //

Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - Einnahmen aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen (FinMin)

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) nimmt Stellung zur Umsatzbesteuerung der Einnahmen einer öffentlichen Hand i. S. des § 2b UStG, welche aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten stammen (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 29.09.2025 - VI 3510 - S 7107 - 008).

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Finanzverwaltung //

Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden – Widerspruch 2026 noch nicht erforderlich (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert, dass Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreichen, auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform erhalten werden. Dies gilt in diesem Jahr auch noch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen über ELSTER einreichen und bislang einer digitalen Bekanntgabe der Verwaltungsakte noch nicht zugestimmt haben; auch sie erhalten weiterhin ihren Steuerbescheid per Post.

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG geändert. Ziel war neben der Anpassung an EU-Terminologie und der Einarbeitung von Rechtsprechung auch die Abwendung eines von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem lang erwarteten Schreiben v. 24.10.2025, welches in weiten Teilen dem Entwurf v. 17.1.2025 entspricht, konkretisiert das BMF die Anwendungsvorschriften. Auch wenn in weiten Teilen eine Übergangsregelung bis Ende 2027 vorgesehen ist, gibt es schon heute erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Grunderwerbsteuer //

Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts im Grunderwerbsteuerrecht

Welches das für die Grunderwerbsteuer örtlich zuständige Finanzamt ist, ist im Grunderwerbsteuerrecht seit jeher eine entscheidende Frage, deren Beantwortung, insbesondere wegen des Erfordernisses einer fristgerechten und in allen Teilen vollständigen Grunderwerbsteueranzeige, von elementarer Bedeutung ist. Dabei gleicht die Bestimmung des örtlich zuständigen Grunderwerbsteuerfinanzamts häufig aber der Suche nach einer „Nadel im Heuhaufen“, aufgrund der weitreichenden Verweise auf sonstige Normen sowie der implizierten Rechtsfragen.

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