Das neue BMF-Schreiben zur Zinsschranke
Das BMF-Schreiben vom 24.3.2025 nimmt Bezug auf die gesetzlichen Änderungen der Zinsschranke, die zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie am 1.1.2024 in Kraft getreten sind.
Zu der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) v. 2.6.2021 als Konsequenz der EuGH-Rechtsprechung neu gefassten Anti-Treaty-Shopping-Bestimmung des § 50d Abs. 3 EStG sollte kein erläuterndes BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Daher ist die nunmehr erfolgte teilweise Positionierung der Finanzverwaltung durch ein mit dem BMF abgestimmtes Merkblatt des BZSt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG zu begrüßen.
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde u. a. die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG reformiert. In diesem Zusammenhang wurde nun auch das Anwendungsschreiben zu § 34a EStG aktualisiert (vgl. BMF-Schreiben v. 12.3.2025, BStBl 2025 I S. 671). Mit dem neuen Anwendungsschreiben wurden einfach zu handhabende Regelungen für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen geschaffen. Das überarbeitete Anwendungsschreiben enthält neben Auslegungsfragen der Neuregelungen auch die Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und Aussagen zu verwaltungsseitig geklärten Zweifelsfragen.
Mit dem am 12.3.2025 veröffentlichten umfangreichen Anwendungsschreiben zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG arbeitet das BMF die durch das Wachstumschancengesetz ergangenen Änderungen in das alte Schreiben aus dem Jahr 2008 ein.
Der Beitrag stellt die Änderungen im Bereich Organschaft durch den neuen Umwandlungssteuer-Erlass 2025 dar.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt für das Kalenderjahr 2025 in Hamburg unverändert und beträgt weiterhin 470 %. Das hat der Senat am 27.5.2025 beschlossen.
Das BZSt hat am 27.5.2025 die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025 veröffentlicht.
Deutschland und Frankreich haben am 20.3.2025 eine Konsultationsvereinbarung hinsichtlich der Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, unterzeichnet, die das BMF nun bekannt gemacht hat (BMF, Schreiben v. 19.5.2025 - IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106).
Bund und Länder haben beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (BMF, Schreiben v. 26.5.2025 - IV D 1 - S 0338/00083/001/099).
Zu der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) v. 2.6.2021 als Konsequenz der EuGH-Rechtsprechung neu gefassten Anti-Treaty-Shopping-Bestimmung des § 50d Abs. 3 EStG sollte kein erläuterndes BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Daher ist die nunmehr erfolgte teilweise Positionierung der Finanzverwaltung durch ein mit dem BMF abgestimmtes Merkblatt des BZSt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG zu begrüßen.
Das BMF hat ein Schreiben zur Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG v. 7.7.2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben v. 29.5.2024, veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.5.2025 - V C 3 - S 2197/00009/011/024).
Die in Nordrhein-Westfalen ansässige "Soko Grunderwerbsteuer" hat über zwei Jahre ein steuerliches Mehrergebnis von rund 150 Mio. Euro erzielt. Die Behörde, die in der Regionalabteilung VII („Bergisches Land-Sauerland“) beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) angesiedelt ist, ist darauf spezialisiert, systematisch Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer bei internationalen Unternehmen aufzudecken.
Aktuell warnt das BZSt vor neuen Betrugsversuchen, die per E-Mail sowie teilweise auch per Post im Namen des BZSt versendet werden.
Das BMF hat sein Schreiben v. 23.5.2022 (BStBl I S. 860) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG neu gefasst (BMF, Schreiben v. 16.5.2025 - IV C 1 - S 2401/00008/014/051).
Das BMF hat das "Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten" neu gefasst (BMF, Schreiben v. 15.5.2025 - IV B 3 - S 1520/00014/004/003).
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur steuerrechtlichen Behandlung sog. Familiengenossenschaften Stellung genommen (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 2.4.2025 - S 7300.2.1-228/10 St33).
Das BMF hat sein Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (BMF, Schreiben v. 14.5.2025 - IV C 1 - S 2252/00075/016/070).
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde u. a. die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG reformiert. In diesem Zusammenhang wurde nun auch das Anwendungsschreiben zu § 34a EStG aktualisiert (vgl. BMF-Schreiben v. 12.3.2025, BStBl 2025 I S. 671). Mit dem neuen Anwendungsschreiben wurden einfach zu handhabende Regelungen für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen geschaffen. Das überarbeitete Anwendungsschreiben enthält neben Auslegungsfragen der Neuregelungen auch die Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und Aussagen zu verwaltungsseitig geklärten Zweifelsfragen.
Die Finanzministerien (FinMin) Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern informieren darüber, dass seit dem 7.5.2025 die Finanzämter aller norddeutschen Länder von einer Großstörung bei einem zentralen Dienstleister betroffen sind. In der Folge stehen wichtige EDV-Anwendungen derzeit nicht zur Verfügung.
Mit dem am 12.3.2025 veröffentlichten umfangreichen Anwendungsschreiben zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG arbeitet das BMF die durch das Wachstumschancengesetz ergangenen Änderungen in das alte Schreiben aus dem Jahr 2008 ein.
Das BMF hat sein Schreiben v. 8.2.2016 (BStBl I S. 237) zur Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft neu gefasst (BMF, Schreiben v. 5.5.2025 - IV C 2 - S 2706/00056/014/035).