Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023
Im Juni 2023 hat das BMF die neuen Verwaltungsgrundsätze (VWG) Verrechnungspreise herausgegeben, die die VWG Verrechnungspreise aus dem Jahr 2021 wie auch die VWG Funktionsverlagerung 2010 ablösen. Neben redaktionellen Änderungen wurde im Vergleich zu den VWG aus 2021 das Thema Funktionsverlagerung aufgenommen und die Ausführungen zu Finanztransaktionen überarbeitet. Die VWG 2023 gelten für Funktionsverlagerungen, die nach dem 31.12.2021 verwirklicht wurden. Für Fälle vor 2022 gelten weiterhin die VWG Funktionsverlagerung 2010. Für alle anderen Themen gilt der neue Erlass für alle offenen Jahre, d. h. auch für laufende Betriebsprüfungen sowie Betriebsprüfungen, die noch für Altjahre starten.