Das BMF-Schreiben vom 4.9.2024 zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
Mit Urteil vom 28.9.2022 hat der BFH der im BMF-Schreiben vom 17.12.2013 vertretenen Verwaltungsauffassung zur Behandlung inkongruenter Gewinnausschüttungen widersprochen. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 4.9.2024 wurde das vorhergehende BMF-Schreiben vom 17.12.2013 neu gefasst.