Das BMF-Schreiben zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Mit Datum vom 14.6.2024 hat das BMF das Anwendungsschreiben zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.
Mit Datum vom 14.6.2024 hat das BMF das Anwendungsschreiben zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.
Seit 2022 gilt die neue Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Die dazugehörigen Erklärungs- und Anzeigevordrucke 2022 hat das BMF erst mit Schreiben vom 25.6.2024 veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Die Zuordnung von bezogenen Leistungen zum Unternehmen ist in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht fundamental, um die Leistungen auch für das Unternehmen zu verwenden und damit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können.
Das BMF hat zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 5.9.2024 - GZ IV C 5 - S 2378/19/10002 :002).
Das BMF hat zur Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 4.9.2024 - IV C 2 - S 2742/19/10004 :003).
Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen haben im Jahr 2023 für Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro gesorgt. Dies geht aus dem nun veröffentlichten Jahresbericht 2023 der Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. (OFD) hervor.
Mit Datum vom 14.6.2024 hat das BMF das Anwendungsschreiben zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 2.9.2024 - IV C 6 - S 2142/23/10001 :010 ).
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FinMin) hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen Stellung genommen (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 2.7.2024 - VI 3010 - S 2240 - 190).
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat eine neue Version des DIP-Kommunikationshandbuchs (Version 1.5) veröffentlicht.
Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse August 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 2.9.2024 - III C 3 – S 7329/19/10001 :006 (2024/0745025))
Das BMF hat den Anwendungszeitpunkt des Meldeverfahrens nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes verschoben (BMF, Schreiben v. 27.8.2024 - IV C 1 - S 2410/22/10001 :001).
Das BMF hat das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 sowie die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025" bekannt gemacht (BMF, Bekanntmachung v. 29.8.2024 - IV C 5 - S 2533/19/10026 :005).
Das BMF hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 zusammengestellt.
Erneut versuchen Betrüger per E-Mail im Namen des Online-Finanzamts ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.
Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
Die Finanzämter in Sonneberg und Suhl sind in der Woche vom 26. bis 30.8.2024 aufgrund der Zusammenführung zum Finanzamt Südthüringen nur sehr eingeschränkt erreichbar. Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.
Die Neuregelungen für E-Rechnungen gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Hierauf macht das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam.
Das BMF hat den UStAE in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 an aktuelles Recht angepasst und die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) ab dem 16.5.2024 auf 800 Voltampere angehoben (BMF, Schreiben v. 15.8.2024 - III C 2 - S 7220/22/10002 :017).
Das BMF hat den AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO geändert beziehungsweise ergänzt (BMF, Schreiben v. 6.8.2024 - IV D 1 - S 0062/24/10002 :001).
Das BMF hat am 14.8.2024 die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 v. 6.6.2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u. a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände zur Stellungnahme versandt.
Seit 2022 gilt die neue Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Die dazugehörigen Erklärungs- und Anzeigevordrucke 2022 hat das BMF erst mit Schreiben vom 25.6.2024 veröffentlicht.