Abzug ausländischer Steuern bei der gewerbesteuerlichen Organschaft
Bezieht eine gewerbesteuerliche Organgesellschaft Streubesitzdividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften, kann die ausländische Quellensteuer auf die Dividenden beim Gewerbeertrag für den Organkreis nicht nach § 34c Abs. 2 EStG abgezogen werden.