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Keine erweiterte Grundstückskürzung im Organkreis beim Weitervermietungsmodell
Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung steht bei ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltenden Gesellschaften hoch im Kurs, kann sie doch zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer führen. Im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung bestehen jedoch zahlreiche Fallstricke, die schnell zu ihrer Versagung führen können. Der Beitrag befasst sich mit dem in dem der BFH die erweiterte Kürzung für das sog. Weitervermietungsmodell im Rahmen einer Organschaft versagt ( NWB FAAAJ-76462). Der Beitrag erläutert die wesentlichen Entscheidungsgründe des BFH, ordnet das Urteil in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein und zeigt eine Sachverhaltsvariante auf, die vom Urteil nicht betroffen sein sollte.
Einordnung
Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ermöglicht es Grundstücksunternehmen, den gesamten Gewerbeertrag, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, für gewerbesteuerliche Zwecke zu kürzen. Dies bedeutet, dass das Grundstücksunternehmen insoweit nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Die Norm dient der Herstellung einer Re...