Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 230 Hemmung der Verjährung
A. Allgemeine Erläuterungen
1Die Abgabenordnung sieht für die Zahlungsverjährung zwei Hemmungstatbestände vor: Zum einen die Hemmung wegen höherer Gewalt nach § 230 Abs. 1 AO (hierzu unter Rz.→ 2) und zum anderen die der laufenden Festsetzungsfrist gem. § 230 Abs. 2 AO (hierzu unter Rz.→ 9). Nur in den nach § 230 Abs. 1 und 2 AO benannten Fällen, soll der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt werden – unbenannte Fälle sind im Gesetzeswortlaut nicht angelegt.
B. Systematische Kommentierung
I. Höhere Gewalt
1. Voraussetzungen der Hemmung nach § 230 Abs. 1 AO
2Der Hemmungstatbestand des § 230 AO ist der Ablaufhemmungsvariante zur Festsetzungsverjährung in § 171 Abs. 1 AO nachgebildet. Übereinstimmend mit § 171 Abs. 1 AO sind unter höherer Gewalt i. S. d. § 230 Abs. 1 AO alle von außen kommenden Ereignisse zu verstehen, die es bei Anwendung der äußersten den Umständen nach zu erwartenden Sorgfalt nicht zulassen, dass der Anspruch verfolgt wird. Exemplarisch für derartige Ereignisse sind einerseits Umstände natürlichen Ursprungs, wie Naturkatastrophen, Brand und schwere Krankheiten und andererseits gesellschaftlich bedingte Ereignisse wie Verzögerungen durch Behörden, Gerichte oder die Postzustellung.
3Die Rechtsprechung betont, dass auch geringstes Verschulden höhere Gewalt...