Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Dr. Ulf-Christian Dißars (Februar 2024)
Hinweis:

AEAO zu §§ 241 bis 248  AO; Dienstvorschrift „Formen der Sicherheitsleistung im Bereich der von der Zollverwaltung verwalteten Steuern und Abgaben (SiLDV)“.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 § 245 AO ermöglicht die Annahme von solchen Sicherheiten, die nicht im Katalog des § 241 AO aufgeführt sind. Dies darf im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung geschehen. Vorgängerbestimmung war § 137 RAO.

2§ 245 AO umfasst hierbei folgende Regelungen:

  • Möglichkeit der Annahme einer anderen als in § 241 AO bezeichneten Sicherheit nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.

  • Ausführungen dazu, welche Vermögensgegenstände im Einzelfall vorzuziehen sind.

3–4 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Annahme anderer Sicherheiten (§ 245 Satz 1 AO)

5§ 245 Satz 1 AO bestimmt, das andere als die in § 241 AO bezeichneten Sicherheiten durch die Finanzbehörden nach ihrem Ermessen angenommen werden können. Die Finanzverwaltung verletzt dabei ihr Ermessen etwa regelmäßig dann nicht, wenn der Steuerpflichtige auch in der Lage ist, eine Sicherheit i. S. des § 241 AO zu leisten. Allerdings sind immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beachten. Hierbei sind das Sicherheitsinteresse der Finanzverwaltung und d...

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