Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 186 Beteiligte

Bettina Mrosek (September 2023)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1§ 186 AO ist eine Verfahrensnorm und bestimmt die Beteiligten am Zerlegungsverfahren. Die Beteiligtenstellung vermittelt Rechte und Pflichten i. S. d. §§ 90 ff. AO und eröffnet Rechtsschutzmöglichkeiten im Zerlegungsverfahren (s. →Rz. 4 ff.).

II. Geltungsbereich

2§ 186 AO gilt in allen gesetzlich vorgesehenen Zerlegungsverfahren bei der Gewerbesteuer (§§ 28 bis 34 GewStG) und bei der Grundsteuer (§§ 22 bis 24 GrStG). § 186 AO gilt nur für das Verwaltungsverfahren der Zerlegung, während sich im Einspruchs- und Klageverfahren die Hinzuziehung bzw. Beiladung nach den spezielleren Vorschriften der § 360 AO und § 60 FGO richtet.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3§ 186 AO verdrängt für das Zerlegungsverfahren als speziellere Vorschrift die allgemeine Vorschrift des § 78 AO. § 186 AO legt fest, wem im Zerlegungsverfahren ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht nach § 187 AO zusteht und wem der Zerlegungsbescheid nach § 188 AO bekannt zu geben ist.

B. Systematische Kommentierung

I. Beteiligung im Zerlegungsverfahren

4 Den Beteiligten ist der Zerlegungsbescheid bekannt zu geben (§ 188 Abs. 1 AO) und sie sind als Adressaten des Verwaltungsakts rechtsbehelfsbefugt (§ 350 AO). Nach § 186 AO s...

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