Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
BStBl 2017 I S. 305, NWB PAAAG-39993; v. , BStBl 2018 I S. 1026, NWB YAAAG-95945.
Eimermann, Das FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten – ein Überblick, IStR 2013 S. 774; Geurts/Tunissen, FATCA – eine US-Regelung erfordert strategische Entscheidungen, RdF 2011 S. 117; Lappas/Ruckes, Die praktische Umsetzung von FATCA in Deutschland, IStR 2013 S. 929.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Aufgrund negativer Erfahrungen mit Steuerhinterziehungsfällen in der Vergangenheit, in deren Mittelpunkt die Nutzung von Konten stand, die US-Steuerpflichtige bei ausländischen Finanzinstituten unterhalten haben sowie aufgrund des Fehlens eines automatischen, internationalen Informationsaustausches wurden in den USA zum einen am mit dem Hiring Incentives to Restore Employment (HIRE) Act sowohl neue Anforderungen an die Identifizierung von US-Personen durch „Foreign Financial Institutions“ (FFI) aufgestellt (mittlerweile hat sich hierfür die Bezeichnung Foreign Account Tax Compliance Act, abgekürzt: FATCA, eingebürgert). Zum anderen wurde auf bestimmte Wertpapiertransaktionen, soweit sie US-Wertpapiere betreffen, eine Quellensteuer eingeführt.