Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 204 Voraussetzung der verbindlichen Zusage
Rätke, Die verbindliche Zusage nach § 204 AO, , NWB PAAAD-29734; v. Wedelstädt, Verbindliche Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung – ein solides Fundament für wirtschaftliche Dispositionen?, AO-StB 2009 S. 15.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck
1§§ 204 bis 207 AO umfassen die Regelungen zur verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung. Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung gibt der Finanzverwaltung und dementsprechend dem Prüfer das Recht, den Sachverhalt für jeden Veranlagungszeitraum neu zu prüfen und rechtlich zu würdigen. Dies gilt auch dann, wenn jene Handhabung auf einer Betriebsprüfung beruht. Der Gesetzgeber führte die verbindliche Zusage ein, um dem Stpfl. die Möglichkeit zu geben, den immer wieder in der Praxis vorkommenden Fall zu beseitigen, dass Prüfer bei einer späteren Prüfung von ihrer ursprünglichen steuerlichen Beurteilung des Sachverhalts in der vorhergehenden Prüfung abweichen. Die verbindliche Zusage stellt daher eine Durchbrechung des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung dar, in dem sie den Prüfer bindet, die in der Außenprüfung. vo...