Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 108 Fristen und Termine
AEAO zu § 108 AO i. d. F. des IV A 3 – S 0062/21/10002, BStBl 2021 I S. 2147.
Schenkewitz/Fink, Die außergerichtlichen Rechtsbehelfsfristen im Steuerrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht, BB 1996 S. 2117; Streck, Fristen in der Steuerberatung, Stbg 2000 S. 501; Fleischmann, Fristen im Steuerrecht, ; von Coelln, Bescheidbekanntgabe und Beginn der Einspruchsfrist, AO-StB 2006 S. 100; Kranenberg, Änderung der Rechtsprechung zur Bekanntgabefiktion, AO-StB 2007 S. 13; Müller, Fristenprobleme im Steuerrecht, AO-StB 2012 S. 145; Rätke, Die Berechnung der Einspruchsfrist, ; Wendt, Die Bedeutung der Fälligkeit für die Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Einnahmen und Ausgaben nach § 11 EStG, DStR 2018 S. 2071; Zugmaier, Müssen Steuerberater jetzt auch am Samstag ins Büro?, Infoline 2021 S. 38.
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 108 AO betrifft die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen für das steuerliche Verwaltungsverfahren Die Vorgängerbestimmung zu Zeiten der Geltung der RAO war § 82 RAO. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Verfa...