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StuB Nr. 15 vom Seite 751

Fristen im Steuerrecht

von Dr. Michael Fleischmann, Schwalbach
Die Kernfragen:
  • Was sagt die sog. Bekanntgabe-Vermutung aus?

  • Wer trägt die Beweislast für fristwahrende Handlungen?

  • Welche Möglichkeiten bestehen nach Fristablauf, gegen einen Steuerbescheid vorzugehen?

I. Vorbemerkungen

Gerade in jüngerer Zeit werden Unternehmungen in ihrer Aufbauorganisation internationaler und damit auch komplexer. Dies kann dazu führen, dass in dieser unternehmensinternen Ablauforganisation trotz flacherer Hierarchien und kürzerer Entscheidungswege immer kompliziertere Strukturen entstehen können. Es verwundert daher nicht, wenn Schriftstücke – gerade auch Steuerbescheide – unternehmensintern länger unterwegs sind, bis sie in der für die Bearbeitung zuständigen Abteilung ankommen, als dies noch vor einiger Zeit der Fall war. Es kann daher schnell einmal passieren, dass die Einhaltung der in den „verspätet ankommenden” Schriftstücken gesetzten Fristen gefährdet ist. Ein Tag mehr oder weniger kann dann bereits „alles entscheidend” sein – z. B. bei der Frage, ob gegen einen Steuerbescheid (noch) Rechtsmittel eingelegt werden kann oder nicht. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die wesentlichen Normen zur Fristberechnung in Erinnerung gerufen und anhand einzelner ...

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