Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 2: Verwandtschaft
Titel 5: Elterliche Sorge
§ 1674a Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind [1]
1Die elterliche Sorge der Mutter für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Ihre elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie ihm gegenüber die für den Geburtseintrag ihres Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat.
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WAAAA-73903
1Anm. d. Red.: § 1674a eingefügt gem. Gesetz v. 28. 8. 2013 (BGBl I S. 3458) mit Wirkung v. 1. 5. 2014.