IFRS 10 25

Rechnungslegungsvorschriften

Verlust der Beherrschung

25

Verliert ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, hat es

(a)

die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens aus der Konzernbilanz auszubuchen.

(b)

jede zurückbehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen zu dem zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung gültigen beizulegenden Zeitwert anzusetzen. In den Folgeperioden sind die Beteiligung sowie alle Beträge, die es dem ehemaligen Tochterunternehmen schuldet oder von diesem beansprucht, gemäß den maßgeblichen IFRS zu bilanzieren. Dieser beizulegende Zeitwert ist als der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 oder, soweit sachgerecht, als Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz einer Beteiligung an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen zu betrachten.

(c)

den mit dem Verlust der Beherrschung verbundenen Gewinn oder Verlust, der dem ehemaligen beherrschenden Anteil zuzurechnen ist, zu erfassen.

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AAAAE-26071