IFRS 10 B41

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

Stimmrechte

Stimmrechte des Investors

B41

Ein Investor ohne Stimmrechtsmehrheit verfügt dann über ausreichende Rechte, die ihm die Verfügungsgewalt geben, wenn er über die praktische Fähigkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten einseitig zu lenken.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071