IFRS 10 B93

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Rechnungslegungsvorschriften

Abschlussstichtag

B93

Sollte dies undurchführbar sein, hat das Mutterunternehmen die Finanzinformationen des Tochterunternehmens anhand des jüngsten Abschlusses des Tochterunternehmens zu konsolidieren, der im Hinblick auf die Auswirkungen bedeutender Transaktionen und Ereignisse, die zwischen diesem Abschlussstichtag und dem Konzernabschlussstichtag eingetreten sind, angepasst wird. Der Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag des Tochterunternehmens und dem Stichtag des Konzernabschlusses darf auf keinen Fall mehr als drei Monate betragen und die Zeiträume zwischen den Abschlussstichtagen dürfen sich von einem Berichtszeitraum zum nächsten nicht ändern.

Fundstelle(n):
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AAAAE-26071