IFRS 10 B4

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

B4

Bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, hat ein Investor die Art seiner Beziehung zu anderen Parteien zu berücksichtigen (siehe Paragraphen B73–B75).

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AAAAE-26071