IFRS 10 28

Rechnungslegungsvorschriften

Feststellung, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Investmentgesellschaft handelt

28

Ein Unternehmen hat bei der Beurteilung, ob es die Definition in Paragraph 27 erfüllt, zu prüfen, ob es die folgenden typischen Merkmale einer Investmentgesellschaft aufweist:

(a)

es hält mehr als eine Beteiligung (siehe Paragraphen B85O–B85P),

(b)

es hat mehr als einen Investor (siehe Paragraphen B85Q–B85S),

(c)

seine Investoren sind keine ihm nahestehenden Unternehmen oder Personen (siehe Paragraphen B85T–B85U) und

(d)

es hat Eigentumsanteile in Form von Eigenkapitalanteilen oder ähnlichen Anteilen (siehe Paragraphen B85V– B85W).

Das Fehlen eines oder mehrerer dieser typischen Merkmale steht der Einstufung eines Unternehmens als Investmentgesellschaft nicht zwangsläufig entgegen. Eine Investmentgesellschaft, die nicht alle dieser typischen Merkmale aufweist, macht die in Paragraph 9A von IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen verlangten zusätzlichen Angaben.

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AAAAE-26071