IFRS 12

International Financial Reporting Standard 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen (IFRS 12)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S.39)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1–4
 
Erreichen der Zielsetzung
2–4
Anwendungsbereich
5–6
Erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen
7–9
Status als Investmentgesellschaft
9A, 9B
Anteile an Tochterunternehmen
10–19
 
Der Anteil, den nicht beherrschende Anteile an den Tätigkeiten und Zahlungsströmen des Konzerns ausmachen
12
 
Art und Umfang erheblicher Beschränkungen
13
 
Art der Risiken, die mit den Anteilen eines Unternehmens an konsolidierten strukturierten Unternehmen verbunden sind
14–17
 
Auswirkungen von Veränderungen des Eigentumsanteils eines Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen
18
 
Auswirkungen des Verlusts der Beherrschung über ein Tochterunternehmen während der Berichtsperiode
19
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentgesellschaften)
19A–19G
Anteile an gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen
20–23
 
Art, Umfang und finanzielle Auswirkungen der Anteile eines Unternehmens an gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen
21–22
 
Mit den Anteilen eines Unternehmens an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen verbundene Risiken
23
Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
24–31
 
Art der Anteile
26–28
 
Art der Risiken
29–31
Anhang A: Definitionen
Anhang B: Anwendungsleitlinien
B1–B26
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
C1–C3

Änderungsdokumentation: Der International Financial Reporting Standard 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen (IFRS 12) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
AAAAE-26272