IFRS 12 13

Anteile an Tochterunternehmen

Art und Umfang erheblicher Beschränkungen

13

Ein Unternehmen hat folgende Angaben zu machen:

(a)

erhebliche Beschränkungen (z. B. rechtliche, vertragliche und regulatorische Beschränkungen) seiner Möglichkeit, Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns zu erlangen oder diese zu nutzen und Schulden des Konzerns zu begleichen, wie z. B.:

(i)

Beschränkungen, die die Möglichkeit eines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen einschränken, Finanzmittel oder andere Vermögenswerte auf andere Unternehmen des Konzerns zu übertragen (oder von ihnen zu erhalten),

(ii)

Garantien oder andere Bestimmungen, die die Zahlung von Dividenden und anderen Kapitalausschüttungen oder die Gewährung oder Rückzahlung von Darlehen sowie Vorauszahlungen an (oder von) andere(n) Unternehmen des Konzerns einschränken können.

(b)

Art und Umfang, in dem Schutzrechte nicht beherrschender Anteile die Möglichkeit des Unternehmens, Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns zu erlangen oder diese zu nutzen und Schulden des Konzerns zu begleichen, erheblich beschränken können (z. B. wenn ein Mutterunternehmen verpflichtet ist, vor der Begleichung seiner eigenen Schulden zuerst die Schulden eines Tochterunternehmens zu begleichen, oder wenn die Zustimmung nicht beherrschender Anteile erforderlich wird, um entweder Zugang zu den Vermögenswerten eines Tochterunternehmens zu erlangen oder ihre Schulden zu begleichen),

(c)

die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, auf die sich diese Beschränkungen beziehen, im konsolidierten Abschluss.

Fundstelle(n):
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AAAAE-26272