IFRS 12 19B

Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentgesellschaften)

19B

Eine Investmentgesellschaft hat für jedes nicht konsolidierte Tochterunternehmen Folgendes anzugeben:

(a)

den Namen des Tochterunternehmens,

(b)

den Hauptgeschäftssitz (und das Gründungsland, falls es vom Hauptgeschäftssitz abweicht) des Tochterunternehmens und

(c)

den von der Investmentgesellschaft gehaltenen Eigentumsanteil und – falls abweichend – den gehaltenen Stimmrechtsanteil.

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AAAAE-26272