International Accounting Standard 14 Segmentberichterstattung (IAS 14)
v. 29.09.2003 (ABl EU Nr. L 261 S. 1); zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 108/2006 v. 11. 1. 2006 (ABl EU Nr. L 24 S. 1); ersetzt durch IFRS 8, der spätestens mit Beginn des Geschäftsjahrs 2009 anzuwenden ist
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International
Accounting Standard 14 Segmentberichterstattung
(IAS 14) ist in den Paragraphen 1–84 festgelegt. Alle Paragraphen
sind gleichrangig, behalten jedoch das IASC-Format des Standards, mit dem
dieser durch den IASB verabschiedet wurde. IAS 14 ist in Verbindung mit
seiner Zielsetzung, dem Vorwort zu den International Financial
Reporting Standards und dem Rahmenkonzept für die
Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen zu betrachten.
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von
Schätzungen und Fehler stellt beim Fehlen ausdrücklicher
Leitlinien eine Grundlage für die Auswahl und für die Anwendung von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereit. |
Dieser überarbeitete International Accounting Standard ersetzt IAS 14 Segmentberichterstattung, der vom Board in einer umgegliederten Fassung von 1994 genehmigt wurde. Der überarbeitete Standard war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Die Paragraphen 129 und 130 von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten geben bestimmte Angabepflichten für die Berichterstattung von Wertminderungsaufwendungen nach Segmenten vor.
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
UAAAC-23166