IAS 14 31

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Geschäftssegmente und geografische Segmente

31

Die Geschäftssegmente und die geografischen Segmente eines Unternehmens für externe Darstellungszwecke sind die organisatorischen Einheiten, für die Informationen an die Mitglieder der Geschäftsleitung zu dem Zweck berichtet werden, um die Ertragskraft der Einheiten in der Vergangenheit zu bestimmen und um Entscheidungen über die zukünftige Verteilung der Ressourcen zu fällen, außer, wie es in Paragraph 32 vorgesehen ist.

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UAAAC-23166