IAS 14 9

Definitionen

Definitionen des Geschäftssegmentes und des geografischen Segments

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Die Begriffe Geschäftssegment und geografisches Segment werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Ein Geschäftssegment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob Produkte und Dienstleistungen zusammenhängen, beinhalten:

(a)

die Art der Produkte und Dienstleistungen;

(b)

die Art der Produktionsprozesse;

(c)

die Art oder Gruppe der Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;

(d)

die angewandten Methoden des Vertriebs oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen und;

(e)

falls anwendbar, die Art des gewöhnlichen Umfeldes, beispielsweise Bankwesen, Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.

Ein geografisches Segment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern tätig sind, unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung von geografischen Segmenten zu beachten sind, umfassen:

(a)

Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen;

(b)

Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen;

(c)

Nähe der Tätigkeiten;

(d)

spezielle Risiken, die mit den Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet einhergehen;

(e)

Devisenbestimmungen; und

(f)

das zugrunde liegende Kursänderungsrisiko.

Ein berichtspflichtiges Segment ist ein auf der Grundlage der vorangegangenen Definitionen bestimmtes Geschäftssegment oder ein geografisches Segment, für das Segmentinformationen gemäß diesem Standard anzugeben sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAC-23166