IAS 14 35

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Berichtspflichtige Segmente

35

Ein Geschäftssegment oder geografisches Segment ist als ein berichtspflichtiges Segment zu bestimmen, wenn ein Großteil seiner Erlöse aus den Verkäufen an externe Kunden erworben wurde und:

(a)

seine Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden und von Transaktionen mit anderen Segmenten 10 % oder mehr der gesamten externen und internen Erlöse aller Segmente ausmachen; oder

(b)

sein Segmentergebnis, unbeschadet ob Gewinn oder Verlust, 10 % oder mehr des zusammengefassten positiven Ergebnisses aller Segmente oder des zusammengefassten negativen Ergebnisses aller Segmente, welches davon als absoluter Betrag größer ist, ausmacht; oder

(c)

seine Vermögenswerte 10 % oder mehr der gesamten Vermögenswerte aller Segmente ausmachen.

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UAAAC-23166