IAS 14 41

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Berichtspflichtige Segmente

41

Wenn das interne Berichtssystem eines Unternehmens die vertikal integrierten Tätigkeiten als gesonderte Segmente behandelt, und sich das Unternehmen nicht dafür entscheidet, diese extern als Geschäftssegmente darzustellen, ist das Verkaufssegment in das oder die kaufende(n) Segment(e) zur Bestimmung der extern berichtspflichtigen Geschäftssegmente einzubeziehen, es sei denn, dass es keine vernünftige Grundlage dafür gibt; in diesem Fall ist das verkaufende Segment als ein nicht zugeordneter Ausgleichsposten einzubeziehen.

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UAAAC-23166