IAS 14 37

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Berichtspflichtige Segmente

37

Wenn die gesamten, den berichtspflichtigen Segmenten zuzuordnenden Erlöse weniger als 75 % der gesamten konsolidierten Erlöse oder Unternehmenserlöse ausmachen, sind zusätzliche Segmente als berichtspflichtige Segmente zu bestimmen, auch wenn sie nicht die 10 % Schwellenwerte in Paragraph 35 erreichen, bis wenigstens 75 % der gesamten konsolidierten Erträge oder Unternehmenserträge in die berichtspflichtigen Segmente einbezogen sind.

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UAAAC-23166