IAS 14 76

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Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Segmentberichterstattung angewendet werden und eine wesentliche Auswirkung auf die Segmentinformationen haben, sind anzugeben, und die Segmentinformationen der vorangegangenen Berichtsperiode, die zu Vergleichszwecken dargestellt werden, sind anzupassen, außer wenn dies praktisch undurchführbar ist. Diese Angaben umfassen eine Beschreibung der Art der Änderung, die Gründe für die Änderung, die Tatsache, dass Vergleichsinformationen angepasst worden sind oder dass es nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, dies zu tun, und die finanzielle Auswirkung der Änderung, wenn sie vernünftig bestimmt werden kann. Wenn ein Unternehmen die Bestimmung seiner Segmente ändert und die Segmentinformationen der vorangegangenen Berichtsperiode nicht an die neue Grundlage anpasst, da es nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, dies zu tun, hat das Unternehmen aus Vergleichbarkeitsgründen die Segmentdaten sowohl auf der alten, als auch auf der neuen Grundlage der Segmentierung in dem Jahr, in dem es die Bestimmung seiner Segmente ändert, darzustellen.

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UAAAC-23166