IAS 14 33

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Geschäftssegmente und geografische Segmente

33

Gemäß diesem Standard werden die meisten Unternehmen ihre Geschäftssegmente und geografischen Segmente als die organisatorischen Einheiten bestimmen, für die Informationen an die Mitglieder der Geschäftsleitung oder an den leitenden Entscheidungsträger (der in manchen Fällen aus einer Gruppe verschiedener Personen bestehen kann) zu dem Zweck weitergeleitet werden, um die Ertragskraft der Einheiten in der Vergangenheit zu bestimmen und um Entscheidungen über die zukünftige Verteilung der Ressourcen zu fällen. Selbst wenn ein Unternehmen Paragraph 32 anwenden muss, da seine internen Segmente sich nicht an den Produkt- bzw. Dienstleistungssparten oder an den geografischen Sparten orientieren, wird es sich an der nächst niedrigeren Ebene der internen Segmentierung orientieren, die Informationen anhand von Produkt- und Dienstleistungssparten oder geografischen Sparten darstellt, als dass es einzig zu externen Darstellungszwecken Segmente konstruiert. Dieser Ansatz der Orientierung an der Organisations- und Managementstruktur eines Unternehmens und an seinem internen Finanzberichtssystem zur Bestimmung der Geschäftssegmente und der geografischen Segmente eines Unternehmens zum Zweck der externen Darstellung wird manchmal „Managementansatz” genannt, während die organisatorischen Einheiten, für die intern Informationen dargestellt werden, manchmal als „Betriebssegmente” bezeichnet werden.

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UAAAC-23166