AufenthG § 49b

Kapitel 4: Ordnungsrechtliche Vorschriften

§ 49b Inhalt der Fundpapier-Datenbank

In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

  1. Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:

    1. Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,

    2. Geburtsdatum und Geburtsort,

    3. Geschlecht,

    4. Staatsangehörigkeit,

    5. Größe,

    6. Augenfarbe,

    7. Lichtbild,

    8. Fingerabdrücke,

  2. Angaben zum Fundpapier:

    1. Art und Nummer,

    2. ausstellender Staat,

    3. Ausstellungsort und -datum,

    4. Gültigkeitsdauer,

  3. weitere Angaben:

    1. Bezeichnung der einliefernden Stelle,

    2. Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,

  4. Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,

  5. Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.

Fundstelle(n):
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GAAAC-75664