Kapitel 4: Ordnungsrechtliche Vorschriften
§ 49b Inhalt der Fundpapier-Datenbank
In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:
Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
Geburtsdatum und Geburtsort,
Geschlecht,
Staatsangehörigkeit,
Größe,
Augenfarbe,
Lichtbild,
Fingerabdrücke,
Angaben zum Fundpapier:
Art und Nummer,
ausstellender Staat,
Ausstellungsort und -datum,
Gültigkeitsdauer,
weitere Angaben:
Bezeichnung der einliefernden Stelle,
Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAC-75664