AufenthG § 85

Kapitel 7: Verfahrensvorschriften

Abschnitt 3: Verwaltungsverfahren

§ 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAC-75664