AO § 38

Zweiter Teil: Steuerschuldrecht

Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis

§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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