StBAPO § 75

Teil 2: Vorbereitungsdienste für den mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienst

Kapitel 3: Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

Abschnitt 3: Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung

Unterabschnitt 3: Laufbahnprüfung

§ 75 Niederschrift

(1) Über die Laufbahnprüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 20 zu fertigen.

(2) Die Niederschrift ist mit den Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung zur Prüfungsakte zu nehmen.

Fundstelle(n):
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SAAAJ-25548