§ 1 Gegenstand der Verordnung
Diese Verordnung regelt
den Vorbereitungsdienst in der Steuerverwaltung der Länder
für die Laufbahn des einfachen Dienstes,
für die Laufbahn des mittleren Dienstes und
für die Laufbahn des gehobenen Dienstes,
das Verfahren für den Aufstieg in der Steuerverwaltung der Länder
in den mittleren Dienst,
in den gehobenen Dienst und
in den höheren Dienst,
die Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder sowie
die Einrichtung und die Aufgaben des Koordinierungsausschusses.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-25548