BGB § 480
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1: Kauf, Tausch [1]
Untertitel 4: Tausch
§ 480 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
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WAAAA-73903
1Amtl. Anm.: Dieser Titel dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl EG Nr. L 171 S. 12).