Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
AEAO zu § 141 AO; , BStBl 2011 I S. 530; , DStR 2021 S. 1710; , BStBl 2021 I S. 2212.
Bergan, Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2016 – Anwendungsregelung beachten!, NWB 2015 S. 3085; Zwirner/Kähler, Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars nach § 241a HGB, DStR 2015 S. 2732; Weiss, Keine Bagatellgrenze bei der Aufwärtsinfektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG, DB 2016 S. 2133; Weiss, BFH: Bagatellgrenze bei Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, ; Weiss, Neuere Entwicklungen bei der fiktiven Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG, ; Brühl/Weiss, Keine Besteuerungsschaukel! – Die Rückoption zur transparenten Besteuerung nach dem Entwurf des KöMoG, DStR 2021 S. 945; Bergan/Lätsch, Das Wachstumschancengesetz im Überblick, DStR 2024 S. 705; Bergan, Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2024, NWB 2024 S. 1444. .
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 141 AO ist Teil des „Vierter Teils“ der Abgabenordnung („Durchführung der Besteuerung“). Innerhalb dieses Vie...