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BFH: Bagatellgrenze bei Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
In einem aktuellen Urteil v. - IV R 5/15 NWB AAAAG-87921 hat der IV. Senat des BFH erneut zur sog. Abfärbung oder Infektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entschieden. Lange Zeit war die Fiktion gewerblicher Einkünfte, die seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sogar in zwei Alternativen greift, besonders bezüglich ihrer „Fallbeilwirkung“ umstritten: Wer im Rahmen einer Personengesellschaft neben freiberuflichen Einkünften auch nur geringfügige gewerbliche Einkünfte erzielte, lief Gefahr, dass seine Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 1 EStG als insgesamt gewerblich beurteilt wurden. Diese Umqualifikation hat insbesondere Auswirkungen für die Gewerbesteuer, die nun von der Personengesellschaft auf ihre gesamten Einkünfte geschuldet wird (Weiss, NWB 42/2016 S. 3148). Beim Einzelunternehmer hingegen sind nebeneinander erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit ohne Weiteres möglich.
Für diese Konstellation hatte das BVerfG entschieden, dass die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG grundsätzlich verfassungsgemäß sei. Ein Hauptargument dabei war, dass eine Vermeidung der Abfärbung „weitgehend risikolos und ohne großen Aufwand durch Gründung einer zweiten personenidentisc...BStBl 2015 II S. 996