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BFH: Bagatellgrenze bei Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
In einem aktuellen Urteil v. - IV R 5/15 NWB AAAAG-87921 hat der IV. Senat des BFH erneut zur sog. Abfärbung oder Infektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entschieden. Lange Zeit war die Fiktion gewerblicher Einkünfte, die seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sogar in zwei Alternativen greift, besonders bezüglich ihrer „Fallbeilwirkung“ umstritten: Wer im Rahmen einer Personengesellschaft neben freiberuflichen Einkünften auch nur geringfügige gewerbliche Einkünfte erzielte, lief Gefahr, dass seine Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 1 EStG als insgesamt gewerblich beurteilt wurden. Diese Umqualifikation hat insbesondere Auswirkungen für die Gewerbesteuer, die nun von der Personengesellschaft auf ihre gesamten Einkünfte geschuldet wird (Weiss, ). Beim Einzelunternehmer hingegen sind nebeneinander erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit ohne Weiteres möglich.
Für diese Konstellation hatte das BVerfG entschieden, dass die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG grundsätzlich verfassungsgemäß sei. Ein Hauptargument dabei war, dass eine Vermeidung der Abfärbung „weitgehend risikolos und ohne großen Aufwand durch Gründung einer zweiten personenidentisc...BStBl 2015 II S. 996