EEG 2023 § 53b
Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung [1]
Abschnitt 5: Rechtsfolgen und Strafen [2]
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen [3]
Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.
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ZAAAE-70721