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IFRS 10 32

Investmentgesellschaften: Ausnahme von der Konsolidierung

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Hat eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das selbst keine Investmentgesellschaft ist und dessen Hauptgeschäftszweck und -tätigkeit darin besteht, Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Kapitalanlagetätigkeiten der Investmentgesellschaft zu erbringen (siehe Paragraphen B85C–B85E), so hat sie dieses Tochterunternehmen ungeachtet der Bestimmung in Paragraph 31 gemäß den Paragraphen 19–26 zu konsolidieren und auf den Erwerb eines solchen Tochterunternehmens die Vorschriften von IFRS 3 anzuwenden.

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AAAAE-26071

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