IFRS 4 9
Anwendungsbereich
Eingebettete Derivate
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Paragraph 8 gilt ebenso für Rückkaufs- oder entsprechende Beendigungsrechte im Fall von Finanzinstrumenten mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885