IFRS 4 41
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Dieser IFRS ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen diesen IFRS auf eine frühere Periode an, so ist dies anzugeben.
Fundstelle(n):
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JAAAD-10885