IFRS 4 38
Angaben
Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben
38
Ein Versicherer hat Angaben zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben, zu bewerten.
Fundstelle(n):
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JAAAD-10885